OGH 1Ob592/89 (RS0056749)

OGH1Ob592/895.7.1989

Rechtssatz

Eine Ehe, die wiederhergestellt werden kann, ist nicht unheilbar zerrüttet und darf nicht geschieden werden. Wesentlich kommt es darauf an, ob der Ehegatte, würde ihm die Scheidung versagt, wieder den Weg in die Ehe zurückfinden wird. Im Rahmen einer Prognose muß ausgeschlossen werden können, daß das seinerzeit vorhandene Zusammengehörigkeitsgefühl zwischen den Ehegatten wieder entstehen werde.

Normen

EheG §49 B

1 Ob 592/89OGH05.07.1989

Dokumentnummer

JJR_19890705_OGH0002_0010OB00592_8900000_001

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