Rechtssatz
Beim Begehren des Überweisungsgläubigers um Auszahlung der Sonderzahlung zur Pension des Verpflichteten handelt es sich nicht um eine Sozialrechtssache iSd § 65 Abs 1 ASGG; bei der Streitigkeit über die Höhe des pfändbaren Teils einer bereits bescheidmäßig festgestellten Versicherungsleistung geht es allein um die Frage, an wen die Pensionsleistung zur Gänze oder zum Teil erbracht werden soll, sohin um Auszahlungsmodalitäten.
9 ObA 62/89 | OGH | 14.06.1989 |
JBl 1990,196 = SZ 62/108 = Arb 10804 |
8 ObA 53/09s | OGH | 28.01.2010 |
Vgl auch; Beisatz: Hier: Klage des Überweisungsgläubigers auf Auszahlung gepfändeter Pensionsbezüge. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19890614_OGH0002_009OBA00062_8900000_002
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