OGH 9ObA171/88 (RS0077250)

OGH9ObA171/8814.9.1988

Rechtssatz

Das Kriterium für die Beurteilung der Zumutbarkeit des Urlaubsverbrauches bildet die Erholungsmöglichkeit des Arbeitnehmers während der für den Urlaubsverbrauch zur Verfügung stehenden Zeit. Ansatzpunkte für die Beurteilung der Erholungsmöglichkeit des Arbeitnehmers sind dessen Urlaubspläne (Reisetermin, Buchungen), die Ferienzeit der Kinder, die Situation des berufstätigen Ehegatten, Familienangelegenheiten; ferner bei Mehrfachbeschäftigten oder Teilzeitbeschäftigten die Möglichkeit der Freistellung in anderen Arbeitsverhältnissen, Fortbildungsinteressen und wohl auch ein Bedürfnis einer gewissen Regelmäßigkeit des Urlaubsverbrauches.

Normen

UrlG §9 Abs1 Z4

9 ObA 171/88OGH14.09.1988

Veröff: SZ 61/196 = RdW 1989,70

9 ObA 29/89OGH08.02.1989
9 ObA 23/91OGH13.02.1991

Auch; Veröff: WBl 1991,234 = RdW 1991,186 = ecolex 1991,337 = Arb 10909

9 ObA 138/93OGH23.06.1993

nur: Das Kriterium für die Beurteilung der Zumutbarkeit des Urlaubsverbrauches bildet die Erholungsmöglichkeit des Arbeitnehmers während der für den Urlaubsverbrauch zur Verfügung stehenden Zeit. Ansatzpunkte für die Beurteilung der Erholungsmöglichkeit des Arbeitnehmers sind dessen Urlaubspläne (Reisetermin, Buchungen), die Ferienzeit der Kinder, die Situation des berufstätigen Ehegatten, Familienangelegenheiten. (T1) Beisatz: Hier: Psychischer Beistand und Unterstützung des Sohnes in der Vorbereitungszeit zur Matura für die unmittelbar vor den Prüfungen gelegene Zeit. (T2)

8 ObA 98/98iOGH08.06.1998

nur: Das Kriterium für die Beurteilung der Zumutbarkeit des Urlaubsverbrauches bildet die Erholungsmöglichkeit des Arbeitnehmers während der für den Urlaubsverbrauch zur Verfügung stehenden Zeit. (T3)

9 ObA 2/05tOGH02.02.2005

Auch; nur: Das Kriterium für die Beurteilung der Zumutbarkeit des Urlaubsverbrauches bildet die Erholungsmöglichkeit des Arbeitnehmers während der für den Urlaubsverbrauch zur Verfügung stehenden Zeit und wohl auch ein Bedürfnis einer gewissen Regelmäßigkeit des Urlaubsverbrauches. (T4)

9 ObA 79/14dOGH25.09.2014

Auch

Dokumentnummer

JJR_19880914_OGH0002_009OBA00171_8800000_001

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