OGH 5Ob73/87 (RS0083260)

OGH5Ob73/8726.4.1988

Rechtssatz

Aus der vorübergehenden - mehr oder weniger lang dauernden - Nichtausübung des sich aus der vertraglichen Widmung des Wohnungseigentumsobjektes für Geschäftszwecke ergebenden Verwendungsanspruches erwachsen den übrigen Gemeinschaftsmitgliedern keinerlei Rechte auf Einengung des Nutzungsrechtes des betroffenen Miteigentümers und Wohnungseigentümers (hier: Umwandlung eines vor etwa sechs Jahren stillgelegten Auslieferungslagers für Molkereiprodukte in einem Selbstbedienungs-Verbrauchermarkt für Waren aller Art).

Normen

WEG 1975 §13 Abs2 Z1

5 Ob 73/87OGH26.04.1988

Veröff: ImmZ 1988,332 = MietSlg XL/16

5 Ob 38/19bOGH21.05.2019

Vgl

Dokumentnummer

JJR_19880426_OGH0002_0050OB00073_8700000_003

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