9 ObA 8/87 | OGH | 20.05.1987 |
9 ObA 330/98i | OGH | 10.02.1999 |
Vgl aber; Beisatz: Diese Auffassung, die im Anwendungsbereich des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten ergangen ist, lässt sich nicht verallgemeinern. Im vorliegenden Fall liegt ein befristetes Dienstverhältnis eines Profifußballers vor. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19870520_OGH0002_009OBA00008_8700000_001
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