OGH 1Ob540/85 (RS0045172)

OGH1Ob540/8522.5.1985

Rechtssatz

Das Vollmachtsstatut (Wirkungsstatut, Recht des Gebrauchsortes) und nicht das Geschäftsstatut ist dem Dritten gegenüber (mangels für ihn erkennbaren gegenteiligen Willens des Geschäftsherrn) das für Erteilung, Bestand, Auslegung und Umfang der Vollmacht sowie zur Beurteilung der Frage, ob aus Gründen des Verkehrsschutzes sich der durch einen Scheinvertreter Vertretene sich so behandeln lassen muß, als hätte er Vollmacht erteilt, maßgebende Recht.

Normen

ABGB §37 C2
IPRG §49

1 Ob 540/85OGH22.05.1985
4 Ob 137/84OGH25.03.1986

Auch; Beisatz: Hier: Rechtslage vor IPRG. (T1) Veröff: JBl 1987,60

7 Ob 694/87OGH21.01.1988

nur: Das Vollmachtsstatut (Wirkungsstatut, Recht des Gebrauchsortes) und nicht das Geschäftsstatut ist dem Dritten gegenüber (mangels für ihn erkennbaren gegenteiligen Willens des Geschäftsherrn) das für Erteilung, Bestand, Auslegung und Umfang der Vollmacht. (T2) Veröff: SZ 61/10

4 Ob 130/04bOGH06.07.2004

nur T2

Dokumentnummer

JJR_19850522_OGH0002_0010OB00540_8500000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)