OGH 6Ob634/83 (RS0014325)

OGH6Ob634/8327.9.1984

Rechtssatz

Ein Beitritt eines Mieters zu einem von der Vermieterin ihrem ständig betrauten Rechtsanwalt als erteilt anzunehmenden Vertragserrichtungsauftrag wäre schlüssig erst dadurch zustandegekommen, wenn der Mieter unzweifelhaft zur Festlegung seiner eigenen Mieterinteressen anwaltliche Beratung und Beistand in Anspruch genommen hätte.

Normen

ABGB §863 EI

6 Ob 634/83OGH27.09.1984

Dokumentnummer

JJR_19840927_OGH0002_0060OB00634_8300000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)