OGH 6Ob590/84 (RS0057369)

OGH6Ob590/847.6.1984

Rechtssatz

Wurde eine Kleinlandwirtschaft übergeben und haben die Leistungen des Übernehmers an die Übergeber bis zur Scheidung kaum einen Betrag erreicht, der dem Mietwert der von ihm in Benützung genommenen Räumlichkeiten entspräche, ist diese Kleinlandwirtschaft wegen starker Annäherung der Übergabe an die Fälle des § 82 Abs 1 Z 1 EheG mit dem Substanzwert von der nachehelichen Aufteilung auszunehmen. - (Im konkreten Fall unterblieb eine Bewertung des Übergabsgegenstandes und der bedungenen echten Gegenleistung für den Zeitpunkt der Übergabe).

Normen

EheG §82 Abs1 Z1

6 Ob 590/84OGH07.06.1984
5 Ob 239/01kOGH09.10.2001

Vgl auch; Beisatz: Ob ein von einem Ehegatten während aufrechter Ehe durch Übergabsvertrag von dessen Eltern erworbenes Haus der Aufteilung gemäß § 82 Abs 1 Z 1 EheG entzogen ist, richtet sich im Einzelfall nach dem Gewicht der übernommenen Gegenleistungen. (T1)

6 Ob 31/07pOGH21.02.2008

Beis wie T1

Dokumentnummer

JJR_19840607_OGH0002_0060OB00590_8400000_001

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