OGH 2Ob614/83 (RS0048053)

OGH2Ob614/8317.1.1984

Rechtssatz

Im Rahmen der Vermögensverwaltung obliegt den Eltern die Erhaltung und Mehrung des Vermögens des Kindes innerhalb der rechtlichen Grenzen. Zur Erhaltungspflicht muss auch die Wahrung vermögensrechtlicher Ansprüche gerechnet werden.

Normen

ABGB §149
ABGB §150

2 Ob 614/83OGH17.01.1984

Veröff: SZ 57/10 = ÖA 1985,51 = RZ 1984/40 S 129 = NZ 1984,177

1 Ob 607/91OGH20.11.1991

Auch; nur: Im Rahmen der Vermögensverwaltung obliegt den Eltern die Erhaltung und Mehrung des Vermögens des Kindes innerhalb der rechtlichen Grenzen. (T1) Veröff: JBl 1992,586

10 Ob 23/08tOGH26.06.2008

Vgl; Beisatz: § 154 Abs 3 ABGB regelt nach seinem Wortlaut die Vertretung des Kindes in Vermögensangelegenheiten. Der Begriff des Vermögens deckt sich mit jenem nach § 149 ABGB. Es handelt sich um den Inbegriff der geldwerten Rechte und Verbindlichkeiten einer Person, wozu auch die Wahrung vermögensrechtlicher Ansprüche gehört. (T2)

5 Ob 113/18fOGH03.10.2018

Vgl; Beis wie T2

Dokumentnummer

JJR_19840117_OGH0002_0020OB00614_8300000_001

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