12 Os 125/83 | OGH | 13.10.1983 |
Veröff: SSt 54/75 |
Dokumentnummer
JJR_19831013_OGH0002_0120OS00125_8300000_001
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Rechtssatz
Über einen während der Hauptverhandlung gestellten Ablehnungsantrag hat - auch im bezirksgerichtlichen Verfahren - gemäß § 238 StPO (und § 447 Abs 1 StPO) das erkennende Gericht sogleich selbst zu entscheiden; eine Urteilsfällung vor Erledigung des Ablehnungsantrages ist unzulässig.