OGH 5Ob1505/83 (RS0044201)

OGH5Ob1505/8327.9.1983

Rechtssatz

Dienstbarkeiten; außerordentliche Revision nicht angenommen:

Fruchtgenußrecht an ideellen Liegenschaftsteilen.

Normen

ZPO §508a

5 Ob 1505/83OGH27.09.1983
6 Ob 1508/83OGH20.10.1983

Beisatz: Umfang des Wohnungsrechtes. (T1)

2 Ob 1509/83OGH17.01.1984

Beisatz: Unzulässige Verbreiterung eines Dienstbarkeitsfahrweges. (T2)

2 Ob 1503/84OGH27.03.1984

Beisatz: Erlöschen der Dienstbarkeit durch Nichtgebrauch (§ 1479 ABGB) bzw gemäß § 1488 ABGB. (T3)

6 Ob 1522/84OGH28.06.1984

Beisatz: Verpflichtung des Wegeservitutsbelasteten gegenüber dem Servitutsberechtigten in Ansehung von Behinderungsverhalten dritter Personen und Benützungsbefugnisse der Eigentümer des Servitutsweges. (T4)

1 Ob 1525/84OGH31.08.1984

Beisatz: Bei der Auslegung des Titels ist der Zweck der Dienstbarkeit zur Zeit ihrer Einräumung zu beachten; eine Änderung des Widmungszweckes darf nicht zu einer erheblichen Mehrbelastung des dienenden Grundstückes führen. Der Betrieb einer Fremdenpension (Privatzimmervermietung) stellt eine solche Mehrbelastung - auch bei nicht gewerblicher Ausübung - gegenüber der Nutzung zu landwirtschaftlichen Zwecken dar. (T5)

4 Ob 1527/84OGH23.10.1984

Beisatz: Begriff der "ungemessenen Dienstbarkeit"; Änderung des Widmungszwecks des herrschenden Gutes (§ 484 ABGB). (T6)

3 Ob 1520/85OGH16.10.1985

Beisatz: Die Klage des Dienstbarkeitsberechtigten nach § 523 ABGB auf Feststellung des Bestehens einer Dienstbarkeit ist gegen alle Eigentümer des dienenden Gutes zu richten; gegen einen Störer ist nur mit Leistungsklage vorzugehen. (T7)

3 Ob 1517/86OGH17.09.1986

Beisatz: Weil das Berufungsgericht im Einklang mit den Grundsätzen der Rechtsprechung zu dem im § 484 ABGB vorgezeichneten Interessenausgleich entschieden hat. (T8)

9 Ob 1572/94OGH13.07.1994

Auch; Beis wie T8

9 Ob 1583/95OGH31.01.1996

Auch; Beisatz: Hier: Frage, inwieweit der Servitutsbelastete berechtigt ist, den über sein Grundstück führenden Weg auch ohne Zustimmung des Berechtigten auf eine andere Stelle zu verlegen. (T9)

2 Ob 280/00sOGH25.10.2000

Vgl auch; Beisatz: Dienstbarkeitsstreitigkeiten zwischen den Streitteilen als Grundnachbarn, die von der konkreten Lage und lokalen Besonderheit der betroffenen Örtlichkeiten abhängt, ist von typischer Einzelfallabhängigkeit geprägt. (T10)

7 Ob 3/01vOGH23.01.2001

Auch; Beis wie T8

1 Ob 134/01iOGH25.09.2001

nur: Dienstbarkeiten; außerordentliche Revision nicht angenommen. (T11) Beis wie T8

2 Ob 93/02vOGH10.10.2002

Auch; Beis wie T8; Beis wie T10

2 Ob 88/06iOGH05.10.2006

Auch; Beis wie T10

6 Ob 38/08vOGH13.03.2008

Beis wie T10

9 Ob 37/11yOGH25.11.2011

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_19830927_OGH0002_0050OB01505_8300000_001

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