Normen
CMR Art3
CMR Art28 Abs2
CMR Art32 Abs1
5 Ob 633/83 | OGH | 27.09.1983 |
1 Ob 21/05b | OGH | 15.03.2005 |
Ähnlich; Beisatz: Macht der Absender des Frachtguts als Vertragspartei des Beförderungsvertrags einen Ersatzanspruch geltend, der in seinem Vermögen durch das deliktische Verhalten eines Gehilfen des Frachtführers oder eines Unterfrachtführers im Zuge der Verladung des Frachtguts in Erfüllung einer vertraglichen Leistungspflicht des Frachtführers verursacht wurde, so verjähren auch Ersatzansprüche wegen Schäden, die nicht unter Art 17 und Art 28 CMR zu subsumieren sind und daher nicht unter die Anwendbarkeit des Kapitels IV dieses Übereinkommens fallen, gemäß Art 32 Abs 1 CMR. (T1); Veröff: SZ 2005/37 |
7 Ob 2/16v | OGH | 30.11.2016 |
Auch; Beis wie T1; Beisatz: Der Schadenersatzanspruch, der aus einer vereinbarungsgemäß vom Frachtführer zu verrichtenden Verladung durch seine Leute dem Absender dadurch zugefügt wurde, dass er auch nicht dem Frachtvertrag unterliegende Waren „irrtümlich“ mitnahm, steht mit der der CMR unterliegenden Beförderung im Sinn des Art 32 CMR in Zusammenhang. (T2); Veröff: SZ 2016/131 |
Dokumentnummer
JJR_19830927_OGH0002_0050OB00633_8300000_001
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