Rechtssatz
Bei der Verpflichtung der Versicherung zur Leistung eines Taggeldes kommt es nicht auf die Art der Erkrankung des Versicherungsnehmers an, sondern nur auf die Art der Anstalt, in der die Erkrankung behandelt worden ist, § 19 Abs 2 AVB Krankenhaus schließt nämlich die Leistung eines Taggeldes ausdrücklich für Aufenthalte in bestimmten Anstalten aus. Von bestimmten Erkrankungen ist in dieser Bestimmung keine Rede.
Normen
AVB Krankenhaus §19 Abs2
AVB Krankenhaus §22 Z1
7 Ob 57/83 | OGH | 22.09.1983 |
Veröff: VersR 1985,74 |
Dokumentnummer
JJR_19830922_OGH0002_0070OB00057_8300000_002
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