Normen
MG §19 Abs2 Z13 A
3 Ob 509/83 | OGH | 15.06.1983 |
Dokumentnummer
JJR_19830615_OGH0002_0030OB00509_8300000_002
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Bei einer vertragsgemäßen Widmung einer Wohnung als Zweitwohnung liegt aber nicht nur ein Verzicht auf die Geltendmachung des Kündigungsgrundes der Z 13 vor, sondern es geht dabei um wesentlichen Vertragsinhalt, was die Geltendmachung dieses Kündigungsgrundes bei vereinbarungsgemäßer Benützung der Zweitwohnung als Urlaubswohnung und Wochenwohnung ausschließt.
Normen
MG §19 Abs2 Z13 A
3 Ob 509/83 | OGH | 15.06.1983 |
JJR_19830615_OGH0002_0030OB00509_8300000_002
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