OGH 5Ob6/83 (RS0083421)

OGH5Ob6/8315.3.1983

Rechtssatz

Sanierungsarbeiten an der Feuermauer einer Eigentumswohnung sind nicht als Änderungen an dieser Eigentumswohnung, für welche auch Teile der Liegenschaft in Anspruch genommen werden sollen, die im Wohnungseigentum eines anderen Miteigentümers stehen, sondern als der ordnungsgemäßen Erhaltung der gemeinsamen Teile und Anlagen der Liegenschaft einschließlich der baulichen Änderungen, die über den Erhaltungszweck nicht hinausgehen, dienende Maßnahmen zu beurteilen.

Normen

WEG 1975 §13 Abs2 Z3
WEG 1975 §14 Abs1 Z1
WEG 2002 §16 Abs2
WEG 2002 §28 Abs1 Z1

5 Ob 6/83OGH15.03.1983

Veröff: SZ 56/47 = MietSlg 35612

5 Ob 185/09fOGH10.11.2009

Ähnlich

6 Ob 101/18yOGH28.06.2018

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_19830315_OGH0002_0050OB00006_8300000_001

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