1 Ob 34/82 | OGH | 15.12.1982 |
Veröff: SZ 55/190 |
1 Ob 35/83 | OGH | 09.11.1983 |
Zweiter Rechtsgang zu 1 Ob 34/82, 35/82; Beisatz: Kein Ersatz der Aufwendungen für die Erstellung von Bauplänen, wenn nach Beseitigung der Verordnung die auf Grund dieser Pläne angestrebte Baubewilligung und damit die Verbauung der Grundstücke erreicht werden kann. (T1) |
1 Ob 199/16w | OGH | 23.11.2016 |
Beisatz: Hier: Keine schuldhafte Verletzung der Rettungspflicht nach § 2 Abs 2 AHG, wenn die Geschädigte nach Aufhebung der zunächst erteilten wasserrechtlichen Bewilligung durch den Verwaltungsgerichtshof gegen den wasserrechtlichen Bescheid keine Berufung erhob, da die bestehende Bausperre auch bei einer wasserrechtlichen Bewilligung der Umsetzung des projektierten Wohnbaus entgegenstünde (Hochwassergefahr). (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19821215_OGH0002_0010OB00034_8200000_002
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