5 Ob 21/82 | OGH | 27.04.1982 |
Dokumentnummer
JJR_19820427_OGH0002_0050OB00021_8200000_001
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Rechtssatz
Zur Auslegung der Vereinbarung zwischen Wohnungseigentumsorganisator und Wohnungseigentumsbewerbern, daß Mehrkosten, die bei der Errichtung der Wohnhausanlage entstehen, von den Wohnungseigentumsbewerbern nur dann zu bezahlen sind, wenn die von einem zu konstituierenden, paritätisch zu besetzenden "Wohnungsbeirat" als notwendig anerkannt wurden.