1 Ob 502/82 | OGH | 17.02.1982 |
Veröff: SZ 55/19 |
7 Ob 269/00k | OGH | 23.01.2001 |
Vgl auch |
1 Ob 6/06y | OGH | 20.06.2006 |
Vgl auch; Beisatz: Das Abwiegen und Verladen von Vieh beziehungsweise das Abstellen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen samt Anhängern und Ladung fällt jedenfalls nicht unter den Begriff allgemeine örtliche Übung, ist es doch keinesfalls allgemein üblich, ein fremdes Grundstück in dieser Weise zu benützen. (T1) |
7 Ob 20/13m | OGH | 27.03.2013 |
nur: Das nur im Rahmen der örtlichen Übung und nicht erkennbar als Rechtsbesitz ausgeübte sogenannte Pflugwenderecht kann nicht ersessen werden und endet bei Wegfall seiner ortsüblichen Voraussetzungen. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19820217_OGH0002_0010OB00502_8200000_001
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