OGH 8Ob303/81 (RS0073205)

OGH8Ob303/8128.1.1982

Rechtssatz

Ein den ersten Fahrstreifen benützender Kraftfahrzeuglenker darf trotz Rechtsblinkens eines auf dem zweiten Fahrstreifen angehaltenen Fahrzeuges darauf vertrauen, dass das damit angezeigte Fahrmanöver (Fahrstreifenwechsel oder Fahrtrichtungsänderung) erst nach Überzeugung, dass dies ohne Gefährdung der Behinderung anderer Straßenbenützer möglich ist, vorgenommen wird.

Auto

 

Normen

StVO §3 BIc
StVO §11

8 Ob 303/81OGH28.01.1982
2 Ob 137/83OGH12.07.1983

Ähnlich; Beisatz: Trotz Blinken eines auf gleicher Höhe fahrenden Fahrzeuges muss nicht mit einem unmittelbar bevorstehenden Fahrstreifenwechsel ohne Rücksicht auf das benachbarten Fahrzeug gerechnet werden. (T1)

2 Ob 56/89OGH12.04.1989

Veröff: ZVR 1990/53 S 171

2 Ob 80/11wOGH30.05.2011

Dokumentnummer

JJR_19820128_OGH0002_0080OB00303_8100000_001

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