Normen
WEG 1975 §1
6 Ob 755/80 | OGH | 02.12.1981 |
Veröff: EvBl 1982/139 S 464 = JBl 1982,546 = MietSlg 33451 = MietSlg 33464(26) |
5 Ob 67/83 | OGH | 22.11.1983 |
Zweiter Rechtsgang zu 6 Ob 755/80; Beisatz: Das mit der unzulässigen Eintragung des Wohnungseigentums an dem Schwimmbad samt Liegewiese verbundene Pfandrecht wird durch die Löschung der Einverleibung des Wohnungseigentums nicht berührt. (T1) |
5 Ob 54/95 | OGH | 28.03.1995 |
Beisatz: Der Begründung von Wohnungseigentum steht jedoch nicht im Weg, daß das Objekt dieses dinglichen Sondernutzungsrechtes (die selbständige Wohnung oder sonstige selbständige Räumlichkeit) noch gar nicht existiert; Gegenstand des Wohnungseigentums ist nicht das Gebäude, sondern das bewilligte Bauvorhaben (hier: Wohnungseigentum an geplanten Garagen). (T2) |
5 Ob 188/97a | OGH | 02.09.1997 |
Ähnlich; Beis wie T2 nur: Gegenstand des Wohnungseigentums ist nicht das Gebäude, sondern das bewilligte Bauvorhaben. (T3) |
5 Ob 29/17a | OGH | 29.08.2017 |
Vgl auch |
Dokumentnummer
JJR_19811202_OGH0002_0060OB00755_8000000_002
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