OGH 7Ob655/80 (RS0011781)

OGH7Ob655/8027.11.1980

Rechtssatz

Der Servitutsberechtigte darf die Schneeräumung auf die der fortgeschrittenen technischen Entwicklung entsprechende Art vornehmen lassen. Auch dadurch, daß bei mechanischer Schneeräumung ein Teil der auf dem Servitutsweg liegenden Schneemassen vom Räumgerät auf den anschließenden, vom Fahrtrecht nicht erfaßten Teil des Grundes des Beklagten geschoben wird kann sich der Beklagte nicht beschwert erachten, weil er als Eigentümer des dienenden Gutes die Schneeräumung des Servitutsweges zu dulden hat ( § 472 ABGB ).

Normen

ABGB §484

7 Ob 655/80OGH27.11.1980
7 Ob 661/82OGH08.07.1982

Auch; Beisatz: Nicht aber die Unterlassung der Errichtung eines der<br/>Schneeräumung hindernden Zaunes. (T1) = MietSlg 34054

4 Ob 5/20vOGH02.07.2020

Vgl

Dokumentnummer

JJR_19801127_OGH0002_0070OB00655_8000000_002

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