Normen
ABGB §484
8 Ob 508/80 | OGH | 10.04.1980 |
6 Ob 603/89 | OGH | 15.06.1989 |
1 Ob 622/95 | OGH | 25.06.1996 |
Beisatz: Wenn der Eigentümer des dienenden Guts die Benutzung des neuen Wegs über andere Grundstücke duldet und damit dem Servitutsberechtigten zu erkennen gegeben haben sollte, daß er auf diese Weise das Fahrrecht verlegen wollte, kann er sich nicht darauf berufen, daß dem Servitutsberechtigten nur deswegen nun überhaupt keine Servitut mehr zustehe. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19800410_OGH0002_0080OB00508_8000000_002
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