OGH 7Ob7/80 (RS0058377)

OGH7Ob7/8014.2.1980

Rechtssatz

Umstände, die nicht den Charakter der Fahrt selbst bestimmen, machen eine an sich erlaubte Fahrt nicht zur Schwarzfahrt. Wenn daher jemand, dem ein Personenkraftwagen zur Lenkung überlassen wird, vor Antritt der Rückfahrt Alkohol in größerem Ausmaß zu sich nimmt, wird dies in der Regel zwar als Handlung gegen den Willen des Halters anzusehen sein, hat jedoch mit dem Charakter der Fahrt selbst nichts zu tun.

Auto

 

Normen

AKB §10
AKHB §1
EKHG §6
VersVG §158c

7 Ob 7/80OGH14.02.1980
2 Ob 231/16hOGH23.02.2017

Auch

Dokumentnummer

JJR_19800214_OGH0002_0070OB00007_8000000_001

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