OGH 7Ob802/79 (RS0033699)

OGH7Ob802/7931.1.1980

Rechtssatz

Mit der Leistungskondiktion im Sinne des § 1435 ABGB kann der Lebensgefährte nur seine Geldleistungen zurückfordern und für seine Arbeit angemessenes Entgelt begehren. Die auf seinen Leistungsanteil entfallende Werterhöhung des Hauses wird hingegen nicht vom Kondiktionsanspruch erfaßt.

Normen

ABGB §1435

7 Ob 802/79OGH31.01.1980

Veröff: SZ 53/20

3 Ob 560/79OGH08.10.1980

nur: Mit der Leistungskondiktion im Sinne des § 1435 ABGB kann der Lebensgefährte nur seine Geldleistungen zurückfordern und für seine Arbeit angemessenes Entgelt begehren. (T1)

6 Ob 817/82OGH27.01.1983

Auch; nur T1

2 Ob 509/87OGH24.11.1987

Vgl auch

9 Ob 291/01mOGH19.12.2001

Auch; nur: Die auf seinen Leistungsanteil entfallende Werterhöhung wird hingegen nicht vom Kondiktionsanspruch erfaßt. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19800131_OGH0002_0070OB00802_7900000_001

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