1 Ob 705/79 | OGH | 17.10.1979 |
Veröff: SZ 52/148 = NZ 1980,101 |
7 Ob 64/03t | OGH | 28.04.2003 |
Ähnlich; nur: Eine derartige erschöpfende Regelung ist auch im Interesse der Rechtssicherheit geboten; andernfalls wäre es möglich, die Gültigkeit einer letztwilligen Verfügung wegen Vorliegens von Befangenheitsgründen, die sich aus der Interessenlage ergeben, zu bestreiten. (T1); Beisatz: Es besteht auch hinsichtlich des Lebensgefährten kein Anlass, von der Auffassung, die Aufzählung in §594 ABGB sei taxativ, abzugehen. (T2); Veröff: SZ 2003/46 |
Dokumentnummer
JJR_19791017_OGH0002_0010OB00705_7900000_003
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