Rechtssatz
Die Rüge der Verletzung des Gebotes der Zulässigkeit von Neuerungen im Rekurs und damit der Nichtberücksichtigung neu vorgebrachter Umstände bei der Unterhaltsbemessung betrifft eine Verfahrensfrage und nicht den Unterhaltsbemessungskomplex.
1 Ob 656/79 | OGH | 13.07.1979 |
EFSlg 35023 |
7 Ob 693/85 | OGH | 16.01.1986 |
Vgl; Beisatz: Nicht, wenn die neuen Umstände die Besmessung betreffen. (T1) |
6 Ob 698/88 | OGH | 10.11.1988 |
Beisatz: Die Nichtbeachtung von Neuerungen als Verletzung des § 10 AußStrG ist ein Verfahrensmangel. Ob ihm das Gewicht einer Nichtigkeit bezulegen ist, ist nach den konkreten Auswirkungen des Verfahrensverstoßes auf das anhängige Verfahren zu beurteilen. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19790713_OGH0002_0010OB00656_7900000_001
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