3 Ob 604/78 | OGH | 27.06.1979 |
Veröff: EvBl 1979/235 S 639 = JBl 1980,209 |
6 Ob 155/01i | OGH | 14.03.2002 |
nur: Nach § 2 ABGB kann sich niemand damit entschuldigen, dass ihm ein gehörig kundgemachtes Gesetz nicht bekannt geworden sei. Das Gesetz ist daher ohne Rücksicht auf die Unkenntnis der davon Betroffenen anzuwenden. Aus der erwähnten Bestimmung ist aber nicht zu folgern, dass solche Unkenntnis für sich allein schon ein Verschulden bedeuten muss. (T1) |
8 ObA 106/02z | OGH | 16.05.2002 |
nur T1; Veröff: SZ 2002/68 |
8 ObA 28/03f | OGH | 20.03.2003 |
Vgl auch; nur: Aus der erwähnten Bestimmung ist aber nicht zu folgern, dass solche Unkenntnis für sich allein schon ein Verschulden, bedeuten muss. (T2); Beisatz: Dies gilt gerade auch für die umfangreichen und schwer zu überblickenden Normen des Arbeitnehmerschutzes, die für einen Bauarbeiter aus Eigenem nur schwer zu überblicken bzw in Erfahrung zu bringen sind. (T3); Beisatz: Hier: Bestimmung des § 144 Abs 1 Bauarbeiterschutzverordnung. (T4) |
2 Ob 205/09z | OGH | 28.01.2010 |
nur T2 |
Dokumentnummer
JJR_19790627_OGH0002_0030OB00604_7800000_001
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