OGH 7Ob565/79 (RS0099162)

OGH7Ob565/7928.3.1979

Rechtssatz

Das Abhandlungsgericht ist nach § 174 AußStrG nicht verpflichtet, in die EU eine Verbücherungsklausel aufzunehmen. Enthält eine EU keine solche, in der Praxis übliche und gelegentlich zweckmäßige Klausel, so liegt darin keine offenbare Gesetzwidrigkeit.

Normen

AußStrG §16 BIII2a
AußStrG §174 B

7 Ob 565/79OGH28.03.1979
6 Ob 551/83OGH26.05.1983

Beisatz: Noch weniger begründet es eine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn die Vorinstanzen die beabsichtigte Verpfändung der Nachlaßliegenschaft in die Verbücherungsklausel aufzunehmen abgelehnt haben. (T1)

1 Ob 599/91OGH18.09.1991

Auch; Beisatz: Bei der Verbücherungsklausel handelt es sich um eine bloße Ankündigung dessen, was nach Eintritt der Rechtskraft der Einantwortungsurkunde und nach Vorliegen der Unbedenklichkeitsbescheinigung im Grundbuch zu veranlassen sein werde. (T2)

6 Ob 55/98aOGH26.02.1998

nur: Das Abhandlungsgericht ist nach § 174 AußStrG nicht verpflichtet, in die EU eine Verbücherungsklausel aufzunehmen. (T3); Beis wie T2; Beisatz: Im Falle der Einbeziehung eines Erbhofes in die Abhandlung gilt jedoch anderes. (T4)

9 Ob 103/99hOGH05.05.1999

Vgl auch; nur T3; Beis wie T2

6 Ob 111/99pOGH24.02.2000

Vgl auch; Beis wie T2; Beisatz: Hiedurch werden die Rechte Dritter nicht berührt. Ob und wer sich gegen die in Zukunft ergehenden Beschlüsse über grundbücherliche Eintragungen (hier: Urkundenhinterlegung) beschwert erachten und daher gegen sie ein Rechtsmittel ergreifen kann, ist im Abhandlungsverfahren nicht von Bedeutung. (T5)

2 Ob 67/99pOGH30.03.2000

nur T3; Beis wie T2; Beisatz: Dies gilt auch für die Ankündigung der Urkundenhinterlegung eines Superädifikates. (T6)

1 Ob 181/01aOGH17.08.2001

Beis wie T2

7 Ob 76/03gOGH28.04.2003

Vgl auch; Beis ähnlich wie T2; Beisatz: Einer - in der Gerichtspraxis üblichen - Verbücherungsklausel kommt für die grundbuchsrechtlichen Verfügungen keine konstitutive Bedeutung zu. Vielmehr ist bei der Verbücherung der Einantwortungsurkunde allein der Grundbuchsstand maßgebend. (T7)

6 Ob 304/03dOGH29.01.2004

nur T3

5 Ob 302/03bOGH15.06.2004

Beis ähnlich wie T7

2 Ob 264/05wOGH21.11.2005

Auch; Beis wie T7; Beisatz: Der Rechtssatz, wonach einer Verbücherungsklausel in der Einantwortungsurkunde keine konstitutive Wirkung zukommt und bei der Verbücherung der Einantwortungsurkunde allein der Grundbuchsstand maßgebend ist, gilt dann nicht, wenn sie eine konstitutive Anordnung iSd § 174 AußStrG (alt) enthält. (T8); Beisatz: Hier: Die Anordnung in der EU bei Verbücherung des Eigentumsrechts eine Auflage einzutragen; Rekurslegitimation der Erben. (T9)

7 Ob 56/07xOGH18.04.2007

Auch; Beis wie T2; Beis wie T5 nur: Hiedurch werden die Rechte Dritter nicht berührt. Ob und wer sich gegen die in Zukunft ergehenden Beschlüsse über grundbücherliche Eintragungen beschwert erachten und daher gegen sie ein Rechtsmittel ergreifen kann, ist im Abhandlungsverfahren nicht von Bedeutung. (T10); Beisatz: Hier: Vorkaufsberechtigter. (T11)

5 Ob 215/07iOGH16.10.2007

Auch; Beis wie T2; Beis wie T7; Veröff: SZ 2007/158

Dokumentnummer

JJR_19790328_OGH0002_0070OB00565_7900000_001

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