OGH 3Ob39/79 (RS0002089)

OGH3Ob39/7914.3.1979

Rechtssatz

Das Erfordernis der Zergliederung der Abgabenschuld nach einzelnen Abgaben und nach Jahren ist dahin zu verstehen, daß bei jeder einzelnen Abgabenforderung, die Gegenstand des Rückstandsausweises ist, die Zergliederung in der Weise vorzunehmen ist, daß zum Zweck der Unterscheidung mehrerer gleichartiger Abgabenforderungen und zur genaueren Bestimmung einzelner Abgabenforderungen eine nähere Bezeichnung im Sinne einer zeitlichen Zuordnung der Abgabenforderung zu erfolgen hat.

Normen

BAO §229
EO §54 Abs1 Z3

3 Ob 39/79OGH14.03.1979
3 Ob 152/12tOGH17.10.2013

Auch; Veröff: SZ 2012/103

Dokumentnummer

JJR_19790314_OGH0002_0030OB00039_7900000_001

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