OGH 4Ob1/79 (RS0054490)

OGH4Ob1/7913.3.1979

Rechtssatz

"Auf Grund eines Urteils" gemäß § 4 Abs 2 DHG setzt voraus, daß die Zahlungspflicht durch ein Urteil auferlegt wurde; daher bewirkt eine Leistung auf Grund eines außergerichtlichen Vergleiches aus Anlaß und im Zuge des Schadenersatzprozesses den Verlust des Rückgriffsrechtes.

Normen

DHG §4 Abs2

4 Ob 1/79OGH13.03.1979

Veröff: ZAS 1979,219 (mit Anmerkung vom Reischauer) = DRdA 1980/154 (Dirschmied, 114)

9 ObA 79/98bOGH01.04.1998

Auch; Beisatz: Ebenso wurde die Unterwerfung des Arbeitgebers unter eine vom geschädigten Vertragspartner geltend gemachte Aufrechung als freiwillige Zahlung gewertet, für deren Regreß es der Zustimmung des betroffenen Dienstnehmers bedurft hätte. (T1); Beisatz: Hier: Der Abschluß eines gerichtlichen Vergleiches in einem Verfahren, in dem der Dienstnehmer nicht beigezogen war, ist eine freiwillige Zahlung. (T2)

8 ObA 53/03gOGH12.06.2003

Dokumentnummer

JJR_19790313_OGH0002_0040OB00001_7900000_001

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