Normen
ABGB §1029 B1
1 Ob 694/78 | OGH | 19.01.1979 |
5 Ob 670/81 | OGH | 13.10.1981 |
Vgl auch |
8 Ob 45/14x | OGH | 26.05.2014 |
Auch; Es darf nicht zu einer Überspannung der Überwachungs- und Organisationspflicht des vollmachtslos Vertretenen zugunsten eines sorglos handelnden Dritten kommen. Muss der Dritte aufgrund der gegebenen Umstände bei gehöriger Aufmerksamkeit Zweifel an der Vertretungsmacht oder an deren Umfang haben, so kann er nicht darauf vertrauen, sondern muss in Erfüllung der ihn treffenden Diligenzpflicht Erkundigungen einholen; bereits leichte Fahrlässigkeit schadet. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19790119_OGH0002_0010OB00694_7800000_003
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