6 Ob 697/78 | OGH | 23.08.1978 |
1 Ob 10/94 | OGH | 11.10.1994 |
Veröff: SZ 67/166 |
1 Ob 566/95 | OGH | 11.03.1996 |
nur: Ob die Einvernehmung des Gegners der gefährdeten Partei stattfinden soll, hängt ganz von dem durch die vorliegenden Umstände geleiteten Ermessen des Gerichtes ab. Die Einvernehmung wird zulässig sein wenn ein Anlass vorliegt, zB wenn Bedenken bezüglich der aktiven oder passiven Legitimation oder ungeachtet der Glaubhaftmachung Zweifel über das Vorhandensein der behaupteten Gefahr oder über die Zulässigkeit der beantragten Sicherungsmittel oder rücksichtlich der Auswahl der letzteren obwalten. (T1) |
8 Ob 67/10a | OGH | 22.02.2011 |
Vgl auch |
Dokumentnummer
JJR_19780823_OGH0002_0060OB00697_7800000_002
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