OGH 6Ob801/77 (RS0062480)

OGH6Ob801/779.2.1978

Rechtssatz

Auch der Geschäftsherr hat sich des Vertrauens des Handelsvertreters würdig zu erweisen und unbeschadet seiner wirtschaftlichen Dispositionsfreiheit auf dessen schutzwürdige Interessen gebührende Rücksicht zu nehmen; der Handelsvertreter ist allerdings verpflichtet, die Interessen des Geschäftsherrn seinen eigenen Interessen voranzustellen.

Normen

HVertrG 1993 §12
HVG §2 Abs1
HVG §10
HVG §28

6 Ob 801/77OGH09.02.1978

Veröff: SZ 51/14

8 ObA 231/95OGH18.08.1995

nur: Der Handelsvertreter ist allerdings verpflichtet, die Interessen des Geschäftsherrn seinen eigenen Interessen voranzustellen. (T1) Beisatz: § 48 ASGG (T2)

5 Ob 32/09fOGH24.03.2009

Vgl; Beisatz: Nur willkürliche, ohne sachlich vertretbare Gründe oder überhaupt in der Absicht, den Handelsvertreter zu schädigen, getroffene unternehmerische Entscheidungen können eine Entschädigungspflicht nach § 12 HVG 1993 auslösen. (T3); Beisatz: Dem Unternehmer stehen Reorganisationsmaßnahmen zu, doch muss er den Handelsvertretervertrag bis zum Ablauf der Vertragszeit erfüllen. (T4)

Dokumentnummer

JJR_19780209_OGH0002_0060OB00801_7700000_002

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