4 Ob 365/77 | OGH | 27.09.1977 |
Dokumentnummer
JJR_19770927_OGH0002_0040OB00365_7700000_001
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Rechtssatz
Ein Unterlassungsbegehren, das nur auf den gesetzlichen Tatbestand abgestellt ist und ein generelles Verbot des Ankündigens von Ausverkäufen oder ausverkaufsähnlichen Veranstaltungen ohne behördliche Bewilligung anstrebt, kann mangels Bestimmtheit im Sinne des § 7 Abs 1 EO keinen tauglichen Exekutionstitel bilden.