8 Ob 514/77 | OGH | 24.06.1977 |
1 Ob 695/81 | OGH | 26.08.1981 |
Veröff: ImmZ 1981,306 |
6 Ob 587/81 | OGH | 30.09.1981 |
nur: Kommt der Bestandnehmer seiner Verpflichtung zur Herstellung des vertragsmäßigen Zustandes des Bestandobjektes nicht nach und lehnt er die Herstellung eines solchen Zustandes ab, ist die Bestandgeberin berechtigt, den Ersatz der Kosten der Herstellung dieses Zustandes zu verlangen. (T1) Beisatz: Der Geschädigte hat Anspruch darauf, dass ihm der notwendige und zweckmäßig gemachte Aufwand ersetzt wurde. (T2) Veröff: MietSlg 33182 |
10 Ob 79/07a | OGH | 09.10.2007 |
nur T1; Veröff: SZ 2007/154 |
6 Ob 272/08f | OGH | 16.10.2009 |
nur: Kommt der Bestandnehmer seiner Verpflichtung zur Herstellung des vertragsmäßigen Zustandes des Bestandobjektes nicht nach und lehnt er die Herstellung eines solchen Zustandes ab, ist die Bestandgeberin berechtigt, den Ersatz der Kosten der Herstellung dieses Zustandes zu verlangen. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19770624_OGH0002_0080OB00514_7700000_001
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