OGH 7Ob813/76 (RS0010499)

OGH7Ob813/7617.3.1977

Rechtssatz

Der Treugeber kann im Konkurs des Treuhänders die Aussonderung des zur Sicherung gegebenen Treugutes begehren, sofern der Sicherungszweck nicht oder nicht mehr besteht.

Normen

ABGB §358 III
KO §10
KO §44

7 Ob 813/76OGH17.03.1977

SZ 50/42

7 Ob 606/77OGH17.11.1977

SZ 50/150 = QuHGZ 1978 4/164

1 Ob 758/78OGH06.12.1978

nur: Der Treugeber kann im Konkurs des Treuhänders die Aussonderung<br/>des zur Sicherung gegebenen Treugutes begehren. (T1)

2 Ob 90/80OGH16.09.1980

nur T1

1 Ob 698/86OGH28.01.1987

Auch

11 Os 11/87OGH03.11.1987

Vgl auch

8 Ob 12/09mOGH21.12.2009

Vgl aber; Beisatz: Eine Vereinbarung, derzufolge die Verkäufer nach wirksamer Übertragung des verkauften Geschäftsanteils an einer GmbH den dafür gezahlten Kaufpreis für den Fall der Ausübung eines Rückverkaufsrechts des Käufers „treuhändig" für den Käufer halten und dabei das wirtschaftliche Risiko (etwa einer verlustbringenden Veranlagung) tragen sollen, gewährt dem Käufer im Konkurs der Verkäufer kein Aussonderungsrecht. Durch die Geltendmachung des Rückverkaufsrechts im Sinn des § 1071 ABGB entsteht lediglich ein schuldrechtlicher Anspruch auf Übertragung des (im Voraus festgelegten) Rückkaufpreises gegen Rückübertragung der Gesellschaftsanteile. Die dargestellte Nebenabrede der Parteien rechtfertigt es nicht, die Forderungen gegen die Bank als den Verkäufern wirtschaftlich fremdes Vermögen anzusehen; sie kann daher keinen Aussonderungsgrund bilden. (T2);<br/>Bem: Siehe auch RS0125600. (T3);<br/>Veröff: SZ 2009/173

Dokumentnummer

JJR_19770317_OGH0002_0070OB00813_7600000_001

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