8 Ob 13/77 | OGH | 16.02.1977 |
8 Ob 266/79 | OGH | 06.12.1979 |
Vgl |
2 Ob 10/81 | OGH | 28.04.1981 |
Vgl; Beisatz: Unfall beim Rechtsüberholen eines Linksabbiegers, durch den querender Fußgeher verdeckt wird, Drittelmitverschulden des Personenkraftwagenlenkers. (T1) |
2 Ob 45/83 | OGH | 29.02.1984 |
Vgl; Veröff: ZVR 1984/290 S 298 |
2 Ob 73/12t | OGH | 07.08.2012 |
Vgl; Beisatz: Hier: Eine von der ‑ wenn auch zulässigen ‑ aber doch nicht unerheblichen Geschwindigkeit des Beklagtenfahrzeugs ausgehende Betriebsgefahr ist im Verhältnis zum ‑ durchaus schwer wiegenden ‑ Verschulden des Fußgängers mit einem Viertel zu bewerten. (T2) |
2 Ob 68/13h | OGH | 25.04.2013 |
Vgl; Beisatz: Hier: Schadensteilung von 1 : 2 zu Lasten einer Fußgängerin, deren Verschulden nur als gering einzustufen ist, da die für sie geltende Fußgängerampel bereits grün zeigte und sie daher - abgesehen von die Kreuzung räumenden Fahrzeugen und abgesehen von Einsatzfahrzeugen - grundsätzlich berechtigt war, die Fahrbahn zu überqueren, gegenüber dem Straßenbahnhalter im Hinblick auf die von einer Straßenbahn in einem Fall des späten Räumens einer Kreuzung ausgehenden Betriebsgefahr, die auch angesichts der großen Masse der Straßenbahn und deren Unmöglichkeit auszuweichen nicht zu unterschätzen ist. (T3) |
Dokumentnummer
JJR_19770216_OGH0002_0080OB00013_7700000_001
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