OGH 1Ob797/76 (RS0062085)

OGH1Ob797/7622.12.1976

Rechtssatz

Dem Kommanditisten einer GmbH & Co KG kann vertraglich auch in der Weise Einfluß auf die Geschäftsführung durch die GmbH eingeräumt werden, daß diese die Geschäfte nach seinen Weisungen vorzunehmen hat, bestimmte Geschäfte nur mit seiner Zustimmung vornehmen darf oder von ihrem Recht, den Geschäftsführern Weisungen zu erteilen, nicht oder nur beschränkt Gebrauch macht.

Normen

HGB §161
HGB §164

1 Ob 797/76OGH22.12.1976

Veröff: SZ 49/163 = EvBl 1977/161 S 356

Dokumentnummer

JJR_19761222_OGH0002_0010OB00797_7600000_004

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