OGH 7Ob673/76 (RS0017189)

OGH7Ob673/7614.10.1976

Rechtssatz

Sind auch nur einzelne der begehrten Vertragsbestimmungen nicht durchsetzbar, muss das Klagebegehren abgewiesen werden, weil das Ausschneiden oder die Änderung solcher Bestimmungen gegenüber dem Klagebegehren ein aliud sind (EvBl 1966/521)

Normen

ABGB §885
ABGB §936 I
WEG §23
ZPO §405 DIIId

7 Ob 673/76OGH14.10.1976

Veröff: JBl 1977,491 = MietSlg 28492 = SZ 49/120 = WoSi 1977/7 E 21 (kritisch Dietrich) = NZ 1980,41

5 Ob 700/77OGH18.04.1978

Ausdrücklich gegenteilig; Beisatz: Hier: In das Klagebegehren aufgenommene Vertragsbestimmungen, die der Vereinbarung nicht entsprechen und dadurch quantifizierbare und deshalb auch einer Teilabweisung fähige Teile der begehrten Leistungsverpflichtung darstellen. (T1)

5 Ob 678/78OGH24.10.1978

Ausdrücklich gegenteilig; Beis wie T1

7 Ob 812/79OGH29.05.1980

Vgl jedoch; Beisatz: Eine solche Überklagung hat nicht die gänzliche Klagsabweisung zur Folge, wenn das unbegründete Mehrbegehren einen bloß unwesentlichen, abtrennbaren Vertragsteil betrifft. (T2)

4 Ob 588/83OGH08.11.1983

nur: Sind auch nur einzelne der begehrten Vertragsbestimmungen nicht durchsetzbar, muss das Klagebegehren abgewiesen werden. (T3) Beisatz: Ein minus wäre nur dann zusprechbar, wenn die auszuscheidende Vertragsbestimmung quantifizierbar und daher einer Teilabweisung fähig wäre. Dies träfe insbesonders dann zu, wenn die Ausscheidung eines Vertragspunktes auch vom Prozessstandpunkt des Klägers mitumfasst wäre. (T4)

1 Ob 633/85OGH16.09.1985

Vgl Aber; Beis wie T1; Veröff: NZ 1986,38 = MietSlg XXXVII/36

2 Ob 634/86OGH30.06.1987

Vgl aber; Beis wie T1; Beisatz: Die Verurteilung zur bloßen Unterfertigung einer Aufsandungserklärung ist gegenüber dem Begehren auf Unterfertigung eines Notariatsaktes, in dem die Übertragung einer Liegenschaft gegen Einräumung eines Wohnrechtes niedergelegt ist, ein aliud; so schon 3 Ob 627/77. (T5) Veröff: NZ 1988,101

1 Ob 559/89OGH16.03.1989

Vgl aber; Beis wie T1

1 Ob 611/90OGH12.09.1990

Gegenteilig; Beis wie T1; Beis wie T2

4 Ob 2303/96xOGH29.10.1996

Vgl aber; Beis wie T1; Beisatz: Wesentliche Abweichungen zum Nachteil des Beklagten, die nicht einfach durch Streichung der vereinbarungswidrigen Bestimmungen ausgeschaltet werden können, müssen aber in jedem Fall zur Abweisung des ganzen Klagebegehrens führen. (T6)

5 Ob 470/97xOGH15.09.1998

Auch; Beis ähnlich T4

1 Ob 45/06hOGH04.04.2006

Vgl aber; Beis wie T2; Beis wie T4; Beis wie T6

8 Ob 86/09vOGH28.01.2010

Vgl aber; Beis ähnlich wie T2; Beis ähnlich wie T4; Beisatz: Hier: Gänzliche Abweisung des Klagebegehrens, weil Teilabweisungen erhebliche Eingriffe in den Wortlaut der Aufsandungserklärung, auf deren Unterfertigung die Klage lautete, erfordern würden. (T7)

Dokumentnummer

JJR_19761014_OGH0002_0070OB00673_7600000_003

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