7 Ob 673/76 | OGH | 14.10.1976 |
Veröff: JBl 1977,491 = MietSlg 28492 = SZ 49/120 = WoSi 1977/7 E 21 (kritisch Dietrich) = NZ 1980,41 |
5 Ob 700/77 | OGH | 18.04.1978 |
Ausdrücklich gegenteilig; Beisatz: Hier: In das Klagebegehren aufgenommene Vertragsbestimmungen, die der Vereinbarung nicht entsprechen und dadurch quantifizierbare und deshalb auch einer Teilabweisung fähige Teile der begehrten Leistungsverpflichtung darstellen. (T1) |
5 Ob 678/78 | OGH | 24.10.1978 |
Ausdrücklich gegenteilig; Beis wie T1 |
7 Ob 812/79 | OGH | 29.05.1980 |
Vgl jedoch; Beisatz: Eine solche Überklagung hat nicht die gänzliche Klagsabweisung zur Folge, wenn das unbegründete Mehrbegehren einen bloß unwesentlichen, abtrennbaren Vertragsteil betrifft. (T2) |
4 Ob 588/83 | OGH | 08.11.1983 |
nur: Sind auch nur einzelne der begehrten Vertragsbestimmungen nicht durchsetzbar, muss das Klagebegehren abgewiesen werden. (T3) Beisatz: Ein minus wäre nur dann zusprechbar, wenn die auszuscheidende Vertragsbestimmung quantifizierbar und daher einer Teilabweisung fähig wäre. Dies träfe insbesonders dann zu, wenn die Ausscheidung eines Vertragspunktes auch vom Prozessstandpunkt des Klägers mitumfasst wäre. (T4) |
1 Ob 633/85 | OGH | 16.09.1985 |
Vgl Aber; Beis wie T1; Veröff: NZ 1986,38 = MietSlg XXXVII/36 |
2 Ob 634/86 | OGH | 30.06.1987 |
Vgl aber; Beis wie T1; Beisatz: Die Verurteilung zur bloßen Unterfertigung einer Aufsandungserklärung ist gegenüber dem Begehren auf Unterfertigung eines Notariatsaktes, in dem die Übertragung einer Liegenschaft gegen Einräumung eines Wohnrechtes niedergelegt ist, ein aliud; so schon 3 Ob 627/77. (T5) Veröff: NZ 1988,101 |
1 Ob 559/89 | OGH | 16.03.1989 |
Vgl aber; Beis wie T1 |
1 Ob 611/90 | OGH | 12.09.1990 |
Gegenteilig; Beis wie T1; Beis wie T2 |
4 Ob 2303/96x | OGH | 29.10.1996 |
Vgl aber; Beis wie T1; Beisatz: Wesentliche Abweichungen zum Nachteil des Beklagten, die nicht einfach durch Streichung der vereinbarungswidrigen Bestimmungen ausgeschaltet werden können, müssen aber in jedem Fall zur Abweisung des ganzen Klagebegehrens führen. (T6) |
5 Ob 470/97x | OGH | 15.09.1998 |
Auch; Beis ähnlich T4 |
1 Ob 45/06h | OGH | 04.04.2006 |
Vgl aber; Beis wie T2; Beis wie T4; Beis wie T6 |
8 Ob 86/09v | OGH | 28.01.2010 |
Vgl aber; Beis ähnlich wie T2; Beis ähnlich wie T4; Beisatz: Hier: Gänzliche Abweisung des Klagebegehrens, weil Teilabweisungen erhebliche Eingriffe in den Wortlaut der Aufsandungserklärung, auf deren Unterfertigung die Klage lautete, erfordern würden. (T7) |
Dokumentnummer
JJR_19761014_OGH0002_0070OB00673_7600000_003
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