OGH 5Ob630/76 (RS0047861)

OGH5Ob630/7613.7.1976

Rechtssatz

Keine (analoge) Erweiterung des Kreises der zum persönlichen Verkehr mit Minderjährigen Berechtigten durch Einbeziehung nicht verwandter Personen (hier: Gatte der Großmutter).

Normen

ABGB §142 Db
ABGB §148 B
ABGB §170a

5 Ob 630/76OGH13.07.1976

Veröff: RZ 1977/62 S 125

3 Ob 607/83OGH14.12.1983

Auch; Beisatz: Hier: Stiefmutter (T1)

2 Ob 578/85OGH18.06.1985

Auch; Beisatz: Hier: Ehemalige Pflegeeltern. (T2)

2 Ob 623/87OGH25.08.1987

Vgl; Veröff: EvBl 1988/65 S 339

7 Ob 91/05sOGH25.05.2005

Vgl aber; Beisatz: Die Einräumung eines Besuchsrechts an eine nicht verwandte Person wurde durch das KindRÄG 2001 auch als Recht des Kindes weiterentwickelt. Die Einräumung des Besuchsrechts an eine Bezugsperson ist dann gerechtfertigt, wenn der Kontakt zwischen dieser und dem Kind durch den Erziehungsberechtigten unterbunden wird und dadurch das Kindeswohl gefährdet wäre. (T3)

Dokumentnummer

JJR_19760713_OGH0002_0050OB00630_7600000_001

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