OGH 1Ob529/76 (RS0041883)

OGH1Ob529/7610.3.1976

Rechtssatz

Bringt die Partei nach Zustellung des Urteils eine Eingabe ein, von der zweifelhaft ist, ob sie überhaupt als Berufung anzusehen ist (Erklärung, das Urteil "nicht anzunehmen"), so ist diese zur geschäftlichen Behandlung ungeeignet und zurückzuweisen. - Eine danach noch in der Rechtsmittelfrist eingebrachte Berufung darf daher nicht wegen Verstoßes gegen den Grundsatz der Einmaligkeit der Rechtsmittelhandlung zurückgewiesen werden.

Normen

ZPO §461
ZPO §467 A

1 Ob 529/76OGH10.03.1976
1 Ob 676/77OGH14.09.1977
9 ObA 42/00tOGH15.03.2000

Auch

Dokumentnummer

JJR_19760310_OGH0002_0010OB00529_7600000_001

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