OGH 3Ob166/75 (RS0002814)

OGH3Ob166/7523.9.1975

Rechtssatz

1. Gegenstand der Räumungsexekution gemäß § 156 Abs 2 in Verbindung mit § 349 EO ist die Entfernung des Verpflichteten und seiner Fahrnisse von der Liegenschaft und die Übergabe der Liegenschaft in den physischen Besitz des Erstehers.

2. Das Bestehen von Mietverhältnissen an der zu räumenden Liegenschaft schließt zwar nicht deren Gesamtübergabe aus, wohl aber die Räumung in Ansehung der in Bestand gegeben Teile der Liegenschaft.

Normen

EO §156 Abs2 IVA
EO §156 Abs2 V
EO §349 B
EO §349 D

3 Ob 166/75OGH23.09.1975

EvBl 1976/70 S 132

1 Ob 582/82OGH02.06.1982

nur: Gegenstand der Räumungsexekution gemäß § 156 Abs 2 in Verbindung mit § 349 EO ist die Entfernung des Verpflichteten und seiner Fahrnisse von der Liegenschaft und die Übergabe der Liegenschaft in den physischen Besitz des Erstehers. (T1)

3 Ob 63/04tOGH26.05.2004

Vgl auch; Beisatz: Die Räumungsexekution kann (etwa bei Bestehen von Mietverhältnissen über Teile der Liegenschaft) auch nur teilweise ausgeschlossen sein. (T2)

9 Ob 47/10tOGH28.07.2010

Auch; Beisatz: Die Räumungsexekution nach § 349 EO umfasst nur die Entfernung des Verpflichteten und seiner Fahrnisse. (T3)

3 Ob 90/14bOGH21.08.2014

Auch; Beis wie T3

Dokumentnummer

JJR_19750923_OGH0002_0030OB00166_7500000_005

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