OGH 6Ob211/74 (RS0040864)

OGH6Ob211/745.12.1974

Rechtssatz

Das Zwischenurteil ist nicht nur ein Formalakt. Die Präklusionswirkung des Zwischenurteils, nämlich die endgültige Abschneidung weiteren Vorbringens über den Bestand des Anspruchsgrundes und über die Einwendungen gegen diesen, ist nichts anderes als die Einmaligkeitswirkung der materiellen Rechtskraft. Es soll nur einmal über diese Fragen abgesprochen werden. Auch das Gericht ist im anschließenden Verfahren über die Höhe des Anspruches an den Inhalt des Zwischenurteils gebunden.

Normen

ZPO §393 Abs1
ZPO §411 E

6 Ob 211/74OGH05.12.1974
3 Ob 538/78OGH04.07.1979

Beisatz: Fehlen in einem Zwischenurteil hierüber Feststellungen, dann liegt darin ein im Rahmen der rechtlichen Beurteilung wahrzunehmende Feststellungsmangel. (T1)

2 Ob 2356/96aOGH31.10.1996

Auch; Beisatz: Ein Zwischenurteil dient der Feststellung von Anspruchselementen, die vor der Entscheidung über das Klagebegehren selbst geklärt werden sollen. Das Zwischenurteil entfaltet materielle Rechtskraft innerhalb des Rechtsstreites. Dies bedeutet, dass das Gericht infolge seiner materiellen Rechtskraft über den Grund des Anspruches die Frage des Anspruchsgrundes nicht mehr neuerlich aufrollen darf. (T2)

2 Ob 38/02fOGH18.04.2002

Vgl auch; Beis wie T2

9 Ob 254/02xOGH22.01.2003

Beis wie T2 nur: Das Zwischenurteil entfaltet materielle Rechtskraft innerhalb des Rechtsstreites. Dies bedeutet, dass das Gericht infolge seiner materiellen Rechtskraft über den Grund des Anspruches die Frage des Anspruchsgrundes nicht mehr neuerlich aufrollen darf. (T3)

8 Ob 9/03mOGH28.08.2003

Auch

2 Ob 4/08iOGH24.09.2008

Vgl

2 Ob 91/10mOGH05.05.2011

Auch; Beis wie T2

5 Ob 212/10bOGH26.05.2011

Vgl auch; Beisatz: Die prozessökonomische Funktion eines Zwischenurteils liegt vorrangig darin, über den Anspruchsgrund abschließend abzusprechen und das weitere Verfahren von der Prüfung der für den Anspruchsgrund relevanten Umstände zu entlasten. (T4)

1 Ob 103/11wOGH21.06.2011

Auch

Dokumentnummer

JJR_19741205_OGH0002_0060OB00211_7400000_001

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