OGH 6Ob152/74 (RS0007797)

OGH6Ob152/7428.8.1974

Rechtssatz

Behauptet ein Erbe unter Anführung konkreter Tatsachen den Bestand eines Anspruches auf Anfechtung eines vom Erblasser noch zu seinen Lebzeiten abgeschlossenen Vertrages, kann die Frage, ob dieser Anspruch einen vermögensrechtlichen Bestandteil des Nachlasses bildet, nicht mit der Begründung verneint werden, die Durchsetzung dieses Anspruches hänge von der Erörterung streitiger Rechtsfragen oder von Tatumständen ab, die sich nur durch ein förmliches Beweisverfahren ins Klare setzen ließen. Es ist vielmehr vorerst davon auszugehen, dass ein derartiger Anspruch einen in den Nachlass fallenden Vermögenswert darstellt (vgl dazu auch GlU 9724).

Normen

ABGB §531
ABGB §547
ABGB §865
AußStrG §97 A1
AußStrG §97 A2
AußStrG §97 C

6 Ob 152/74OGH28.08.1974
2 Ob 524/82OGH25.10.1983

Auch; NZ 1984,195

1 Ob 17/09wOGH26.02.2009

Vgl auch; Beisatz: Zum Nachlass gehört auch der Anspruch auf Anfechtung des mit dem Erblasser geschlossenen Kaufvertrags. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19740828_OGH0002_0060OB00152_7400000_003

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