OGH 1Ob108/74 (RS0046075)

OGH1Ob108/7426.6.1974

Rechtssatz

Ein zweiter Ablehnungsantrag kann nicht auf unbegründete eigene Vorwürfe in einem vorhergehenden Ablehnungsantrag und die daraus abgeleitete Annahme gestützt werden, daß der abgelehnte Richter gerade deswegen nicht mehr völlig unbefangen sein könne.

Normen

JN §19

1 Ob 108/74OGH26.06.1974

Veröff: RZ 1975/1 S 9

Dokumentnummer

JJR_19740626_OGH0002_0010OB00108_7400000_004

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