OGH 3Ob32/74 (RS0033064)

OGH3Ob32/745.3.1974

Rechtssatz

Im Überweisungsverkehr ist als Zeitpunkt der Erfüllung die tatsächliche Gutschrift anzusehen.

Normen

ABGB §1400 C
ABGB §1412
ABGB §1413

3 Ob 32/74OGH05.03.1974

Veröff: HS 9376

8 ObA 20/00zOGH24.02.2000

Vgl; Beisatz: Die Wirkung der Zahlung im Sinne des § 1412 ABGB tritt durch eine Überweisung auf ein Sperrkonto mangels Verfügungsberechtigung des Gläubigers über die Gutschrift nicht ein. (T1)

1 Ob 29/09kOGH26.02.2009

Auch; Beisatz: Der Verzug mit der Zahlung aushaftendender Mietzinse wird erst mit dem Einlangen der Gutschrift aus dem Überweisungsauftrag auf dem Konto beseitigt. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19740305_OGH0002_0030OB00032_7400000_002

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