Normen
ABGB §863 CII
AO §53 Abs4
3 Ob 56/73 | OGH | 27.03.1973 |
Veröff: RZ 1973/149 S 142 |
3 Ob 164/97g | OGH | 28.08.1997 |
3 Ob 92/09i | OGH | 19.05.2009 |
Auch; Beisatz: In casu konnte sich der Oppositionskläger wegen eines Hinweises des Gläubigers auf die verspätete Zahlung nicht auf eine vorbehaltlose Annahme der verspätet bezahlten Zahlungsplanrate und damit nicht auf einen Verzicht auf die Geltendmachung des Wiederauflebens der Forderung berufen. (T1); Bem: Eine Präzisierung des Beisatzes im Sinne des Entscheidungstextes erfolgte im April 2012. (T1a) |
3 Ob 151/09s | OGH | 26.08.2009 |
Vgl; Beisatz: Hier: Verspätete Quotenzahlung. Aufgrund der vorbehaltslosen Annahme mehrerer weiterer Qoutenzahlungen nach den jeweiligen Fälligkeitsdaten konnte der Schuldner davon ausgehen, dass der Gläubiger ihm eine längere Nachfrist zugestand. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19730327_OGH0002_0030OB00056_7300000_001
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