OGH 5Ob89/72 (RS0019098)

OGH5Ob89/7220.6.1972

Rechtssatz

Schlüssige Erklärung des Käufers, die gekaufte Sache (hier: Briefmarkensammlung) aus besonderer Vorliebe um einen außerordentlichen Preis zu übernehmen.

Normen

ABGB §935

5 Ob 89/72OGH20.06.1972

Veröff: JBl 1972,611

9 Ob 69/19sOGH28.11.2019

Vgl; Beisatz: Die Erklärung, eine Sache aus besonderer Vorliebe um einen außerordentlichen Wert zu übernehmen, kann auch schlüssig erfolgen. (T1); Beisatz: Hier: Konkludente Erklärung, (schon) den Optionsvertrag zum außerordentlichen Wert der besonderen Vorliebe abzuschließen, wenn der Optionsvertrag auf Abschluss eines Kaufvertrags aus besonderer Vorliebe gerichtet ist. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19720620_OGH0002_0050OB00089_7200000_002

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