OGH 1Ob12/72 (RS0040115)

OGH1Ob12/722.2.1972

Rechtssatz

Ein gerichtliches Geständnis - die gegenüber dem Gericht in der für Parteienerklärungen erforderlichen Form abgegebene Erklärung einer Partei, dass eine tatsächliche Behauptung des Gegners zutrifft - wirkt beweisbefreiend. Ein derartiges Geständnis löst dort, wo die Verhandlungsmaxime herrscht, weder eine Tatsachenfeststellung noch eine Beweiswürdigung aus und nötigt das Gericht, den unbestrittenen Sachverhalt sogleich zu subsumieren.

Normen

ZPO §266 DIII

1 Ob 12/72OGH02.02.1972
1 Ob 18/73OGH21.02.1973

Veröff: EvBl 1974/29 S 71

1 Ob 67/73OGH18.04.1973
1 Ob 558/91OGH18.09.1991

Auch; nur: Ein gerichtliches Geständnis - die gegenüber dem Gericht in der für Parteienerklärungen erforderlichen Form abgegebene Erklärung einer Partei, dass eine tatsächliche Behauptung des Gegners zutrifft - wirkt beweisbefreiend. (T1)

2 Ob 89/11vOGH16.09.2011

Auch; nur T1

Dokumentnummer

JJR_19720202_OGH0002_0010OB00012_7200000_001

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