OGH 5Ob325/71 (RS0018896)

OGH5Ob325/7115.12.1971

Rechtssatz

Der Ausschluß der Anfechtung eines Vergleiches wegen Verletzung über die Hälfte (§ 1386 ABGB) betrifft nur den durch den Vergleich bereinigten Anspruch. Haben die am Abschluß des Vergleiches Beteiligten als Entgelt eine Sache gegeben, die einem bestimmten Entgelt entspricht, so kann wegen Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes trotzdem laesio enormis geltend gemacht werden.

Normen

ABGB §934
ABGB §1386

5 Ob 325/71OGH15.12.1971

Dokumentnummer

JJR_19711215_OGH0002_0050OB00325_7100000_001

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